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Maier Fahrschulen halten Sie auf dem Laufenden

Berufskraftfahrerqialifikationsgesetz (BKrFQG)

Ab dem 10.09.2009 gilt das BKrFQG für die Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse C - CE.

Das bedeutet, dass alle, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C-CE erwerben möchten, eine Grundqualifikation erwerben müssen.
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch
1. erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder
2. Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werdem.

(2) Die beschleunigte Grundqualifikation (140 Zeitstunden) wird erworben durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche theoretische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.


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Flensburg-Punkte und Konsequenzen in der Übersicht

0 - 3 Punkte:
Aufbauseminar ASP ist freiwillig
Punkteabbau in Flensburg nur im Umfang der bestehenden Punktzahl möglich
Die Vorlage der Bescheinigung muß innerhalb 3 Monate erfolgen

4 - 7 Punkte:
Aufbauseminar ASP ist freiwillig
4 Punkte "Rabatt" im Verkehrszentralregister
Die Vorlage der Bescheinigung muß innerhalb 3 Monate erfolgen

8 - 13 Punkte:
Schriftliche Unterrichtung durch die untere Verwaltungsbehörde mit
Hinweis auf das freiwillige Aufbauseminar.

bis 8 Punkte:
Aufbauseminar ASP ist freiwillig
4 Punkte "Rabatt" im Verkehrszentralregister
Vorlage der Bescheinigung muß innerhalb 3 Monate erfolgen

9 - 13 Punkte:
Aufbauseminar ASP ist freiwillig
2 Punkte "Rabatt" im Verkehrszentralregister,
Vorlage der Bescheinigung innerhalb 3 Monate.

14 - 17 Punkte:
Pflichtteilnahme Aufbauseminar ASP,
0 Punkte "Rabatt" im Verkehrszentralregister,
Vorlage der Bescheinigung innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Falls Sie verkehrswiedrig Gehandelt haben und innerhalb der letzten
5 Jahre das Aufbauseminar ASP schon besucht hatten bekommen Sie:
Eine schriftliche Verwarnung und einen Hinweis auf freiwillige
psychologische Beratung (2 Punkte "Rabatt").

18 > Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperre von mindestens 6 Monate,
Wiedererteilung im Regelfall erst nach medizinisch-psychologischer Untersuchung.

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Fördermöglichkeiten Fahrausbildung Klassen C/CE und D/DE

Es werden vom Staat finanzielle Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Zur Überprüfung dieser Fördermöglichkeiten ist ein persönliches Gespräch jedoch notwendig. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin mit unserem Berater Herr Skowranek unter 0171-8798096 . Sie werden dann umfassend beraten.

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Probezeitverkürzung !! Fortbildungsseminar für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe FSF.

Probezeitverkürzung um ein Jahr. Voraussetzung: Führerschein Klasse B mindestens 6 Monate und Besuch des FSF-Seminars.

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Führerschein ab 17

Anmeldung für "BEGLEITENDES FAHREN" ab sofort möglich !!
Ab 01.01.2008 gilt nun auch in Baden-Württemberg das "Fahren mit 17".

Voraussetzungen Fahrschüler:
Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
Herkömmliche Ausbildung in der Fahrschule
Keine Bedenken an der Fahreignung
Benennung mindestens einer Begleitperson

Voraussetzung Begleitperson:
Mindestalter 30 Jahre
Namentlich benannt (Überprüfung durch Behörde)
Fahrerlaubnis Klasse B mind. seit 5 Jahren
Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg

Fahren:
Nur mit Begleitperson
Nur in Deutschland
Beginn der Probezeit von 2 Jahren

Fahranfänger:
Verantwortlicher Fahrzeugführer

Begleitperson:
Nur Ansprechpartner

Prüfbescheinigung:
Gültig bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Umschreibung der Fahrerlaubnis ab dem 18. Lebensjahr



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Maier Fahrschulen in der Presse

Alter schützt vor Unfällen nicht ...
Kommentar von Andreas Maier
Esslinger Zeitung am 06.02.2004

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Fahren lernen ohne Handicap!
Bericht über das Fahren lernen mit
Behinderung
Magazin Handicap Ausgabe 1/2004

  

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